Die EU protestiert gegen eine Gesetzesvorlage in Iran

Todesstrafe für Apostasie?
wgl. FRANKFURT, 27. Februar. Die Europäische Union hat in einem Schreiben an die Verantwortlichen in der Islamischen Republik Iran Pläne verurteilt, den Glaubensabfall (Apostasie) künftig per Gesetz generell mit dem Tode zu bestrafen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liege dem Parlament in Teheran vor, heißt es in der Stellungnahme der EU. Er sieht vor, "Apostasie, Ketzerei und Zauberei" unter die sogenannten Hadd-Strafen des islamischen Rechts zu stellen, die dem Richter im Falle der "Schuld" praktisch keinen Spielraum mehr lassen, weil sie als "Recht Gottes" als unabänderlich gilt. Es wäre das erste Mal seit Gründung der Islamischen Republik im Jahre 1979, dass der Glaubensabfall auch legal mit dem Todesurteil "geahndet" werden könnte. Vor allem die religiöse Minderheit der Bahai, die nicht zu den anerkannten "Buchreligionen" zählt, ist angesichts dieser Gesetzesinitiative besorgt.
Die Bahai-Gemeinde in Deutschland sorgt sich nach den Worten eines ihrer Sprecher noch immer um das Schicksal von drei Bahai-Gläubigen, die vor einiger Zeit in der iranischen Stadt Schiras festgenommen und zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden waren. Sie sollen sich bis jetzt nicht in einem regulären Gefängnis, sondern im Gewahrsam des iranischen Geheimdienstes befinden. Sie hatten im Jahre 2006 zusammen mit einer Gruppe von mehr als fünfzig Bahai in der südiranischen Metropole ein soziales Bildungszentrum für Kinder und Jugendliche gegründet. Die übrigen Mitarbeiter erhielten Strafen von einem Jahr auf Bewährung mit der Auflage, an einem "Umerziehungsprogramm" teilzunehmen.
Schon Anfang des Monats hatte die EU in einem Schreiben offiziell gegen diese Urteile protestiert und darauf hingewiesen, man sei über die "sich verschlechternde Situation ethnischer und religiöser Minderheiten in Iran, vor allem über die schlimme Lage der Bahai" ernsthaft besorgt. Auch Amnesty International appellierte an die iranische Regierung, die drei jungen Bahai freizulassen. Das Gericht hatte ihnen vorgeworfen, im Zusammenhang mit dem Sozialprojekt für die Bahai-Religion geworben und damit Propaganda "gegen das islamische Regime" gemacht zu haben. Diesen Vorwurf weisen die Sprecher der Bahai-Gemeinde zurück. Der im 19. Jahrhundert aus dem schiitischen Islam entstandene Glaube der Bahai wird in Iran nicht wie Christentum, Judentum oder Parsismus als offizielle Religionsgemeinschaft anerkannt; seine Anhänger werden seit Generationen diskriminiert oder verfolgt.
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung / Sonntagszeitung vom 28.2.2008, Seite 5Alle Rechte vorbehalten. © Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH
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