Urgent Action: Iran: Drohende Todesstrafe
Urgent Action
Drohende Todesstrafe
Iran
UA-151/2008-2
Index: MDE 13/138/2008
17. September 2008
Zum Christentum übergetreten:
Herr MAHMOUD MATIN, 52-jähriger Bauingenieur
Herr ARASH BASIRAT, 44 Jahre
Mahmoud Matin und Arash Basirat wurden offiziell der Apostasie (Abfall vom islamischen Glauben)angeklagt. Bei einer
Verurteilung könnte ihnen die Todesstrafe drohen. Ihr Anwalt wurde AnfangAugust 2008 erstmals über die Anklage
informiert. Mahmoud Matin und Arash Basirat sindgewaltlose politische Gefangene, die nur wegen ihrer religiösen
Überzeugung inhaftiertsind.
Mahmoud Matin und Arash Basirat wurden am 15. Mai 2008 von Beamten des Geheimdienstministeriums inShiraz im
Südwesten des Iran festgenommen, wo sie an einem Treffen mit 13 anderen Personenteilgenommen hatten, die
ebenfalls verhört, aber wieder freigelassen wurden. Die beiden werdenin einer Haftanstalt in Shiraz festgehalten, die
dem Geheimdienstministerium untersteht. Siebefanden sich zwei Monate lang in Einzelhaft, bevor sie um den 15. Juli
2008 in eine gemeinsameZelle verlegt wurden.
Die Familien von Mahmoud Matin und Arash Basirat haben versucht, vor Beginn des Gerichtsverfahrensihre
Freilassung gegen Kaution zu erreichen, dies wurde jedoch von den Behörden abgelehnt.Mahmoud Matin konnte seine
Frau bei kurzen Besuchen sehen. Arash Basirat ist Diabetiker. SeinGesundheitszustand hat sich verschlechtert und er
ist inzwischen sehr schwach.
Mahmoud Matin und Arash Basirat wurden gemäß Artikel 214 der Strafprozessordnung derApostasie angeklagt. Dieser
Artikel besagt, dass Gerichte in Fällen, die nicht eindeutig vomGesetz geregelt sind, auf den Fiqh (religiöse
Rechtsprechung/interpretierende Werke islamischerJuristen) oder glaubwürdige Fatwas (religiöse Erlässe)
zurückgreifenmüssen, um Urteil und Strafmaß zu verkünden. Der verstorbene Ayatollah RuhollahKhomeini
veröffentlichte unter dem Titel Tahrir ol Vassileh eine Abhandlung überRechtsfragen, die auch eine Fatwa zur Apostasie
beinhaltet. Khomeini forderte die Todesstrafefür männliche Apostaten, die als Muslime geboren wurden. Es wird
befürchtet, dassdieser Text die Grundlage für das Urteil gegen Mahmoud Matin und Arash Basirat bildenkönnte. In
diesem Fall könnte das Gericht die beiden zum Tode verurteilen. AndereAnklagepunkte gegen die beiden, darunter
"Propaganda gegen den Staat", "Störungder öffentlichen Meinung" und "Verbreitung von Falschinformationen",
wurdeninzwischen fallengelassen.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Das Christentum ist zwar als Religion im Iran anerkannt, evangelikale Christen, von denen einigevom Islam zum
Christentum übergetreten sind, werden indes häufig von den Behördendrangsaliert. Seit Mai wurden vermehrt Christen
inhaftiert. Die meisten Festnahmen fanden in BandarAbbas in der Provinz Hormozgan, in Isfahan im Zentrum des Iran,
in Sanandaj im Nordwesten des Iranund in Kermanschah im Westen des Iran statt.
Nach islamischem Recht ist das Übertreten vom Islam zu einer anderen Religion (Apostasie)verboten und kann mit
dem Tode bestraft werden, wenn der Konvertit sich weigert, wieder zum Islamüberzutreten. Das iranische
Strafgesetzbuch enthält zur Zeit keine gesondertenBestimmungen zur Apostasie. Richter sind allerdings angewiesen,
ihr Wissen über das islamischeRecht in Fällen anzuwenden, zu denen das Strafgesetzbuch keine bestimmten
Regelungenenthält.
Das iranische Parlament (Majles) hat kürzlich eine Neufassung des iranischen Strafgesetzbuchsverabschiedet. Im
Entwurf der Neufassung war die Todesstrafe für Konvertiten vorgesehen und mangeht davon aus, dass diese Regelung
auch in der verabschiedeten Fassung enthalten ist. Das Gesetzmuss noch vom Wächterrat hinsichtlich seiner
Vereinbarkeit mit islamischem Recht und der
Verfassung überprüft werden, bevor es in Kraft treten kann.
In Artikel 23 der iranischen Verfassung heißt es unter anderem, dass "gegen niemandwegen seines Glaubens ermittelt
werden darf und niemand belästigt oder getadelt werden darf,nur weil er einen bestimmten Glauben hat". Der Iran ist als
Vertragsstaat des InternationalenPakts über bürgerliche und politische Rechte dazu verpflichtet, die in Artikel 18
desPakts verankerte Religionsfreiheit zu respektieren. Darin heißt es: "Jedermann hat dasRecht auf Gedanken-,
Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eineReligion oder eine Weltanschauung eigener
Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seineReligion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit
anderen, öffentlich oder privatdurch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zubekunden".
Das Recht, eine Religion anzunehmen (einschließlich durch Konvertierung vonder ursprünglichen zu einer anderen
Religion) ist absolut und kann nicht beschränktwerden.
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE WEITERE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE
- die Behörden dazu aufrufen, Mahmoud Matin und Arash Basirat sofort und bedingungslosfreizulassen, da sie
gewaltlose politische Gefangene sind, die allein aufgrund ihres Glaubens inHaft gehalten werden;
- die Behörden auffordern, das Verfahren wegen Apostasie einzustellen, und sie daran erinnern,dass das Recht, die
Religion zu ändern, international anerkannt ist;
- bei den Behörden darauf dringen, dass die Gefangenen umgehend und bis zu ihrer FreilassungZugang zu einem
Rechtsanwalt ihrer Wahl, ihren Familienangehörigen und gegebenenfallsnotwendiger medizinischer Versorgung
erhalten;
- darlegen, dass die Religionsfreiheit sowohl in der iranischen Verfassung als auch in Artikel 18des Internationalen
Pakts über bürgerliche und politische Rechte festgeschrieben ist;
- die Behörden dazu auffordern, zu gewährleisten, dass der Iran mit dem neuenStrafgesetzbuch seinen
völkerrechtlichen Verpflichtungen gerecht wird, "Gedanken-,Gewissens- und Religionsfreiheit" zu gewährleisten.
APPELLE AN
OBERSTE JUSTZAUTORITÄT
Head of the Judiciary,
Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi,
Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh,
Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St., Vali Asr Ave.,
south of Serah-e Jomhouri, Tehran 1316814737, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info ät dadgostary-tehran.ir
(Betreff: FAO Ayatollah Shahroudi)
VORSITZ DES WÄCHTERRATS
Ayatollah Ahmad Jannati
Shoraye Neghaban-e Ghanoon-e Assassi,
Imam Khomeini Ave.,
after (west of) junction with Vali-Asr Ave. Felestin Jonubi St., Tehran 1317735111, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
KOPIEN AN
LEITER DER IRANISCHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
His Excellency Mohammad Javad Larijani,
Howzeh Riassat-e Quoveh Qazaiyeh, Pasteur St, Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri, Tehran1316814737, IRAN
Fax: (00 98) 21 3390 4986
E-Mail: int_aff ät judiciary.ir
(Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani)
PRÄSIDENT
His Excellency Mahmoud Ahmadinejad
The Presidency, Palestine Avenue, Azerbaijan Intersection, Tehran, IRAN
Fax: (0098) 21 6 649 5880
E-Mail: dr-ahmadinejad ät president.ir
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Mohammad Mehdi Akhondzadeh Basti
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft ät t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch
0 نظرات:
ارسال یک نظر